EINTRITT. Ein SCHRITT
Sie tragen sich mit dem Gedanken, in die evangelische Kirche einzutreten? Es gibt viele gute GrĂŒnde, diesen Schritt zu tun. Vielleicht haben Sie entdeckt, dass Glaubensfragen fĂŒr Sie wichtiger werden. Vielleicht suchen Sie neue Formen der SpiritualitĂ€t. Vielleicht wollen Sie ihr Kind taufen lassen oder Sie wollen Patin oder Pate werden. Vielleicht möchten Sie kirchlich heiraten. Vielleicht wollen Sie die Konfession wechseln oder Ihren Glauben auffrischen und neu beleben? Vielleicht wollen Sie einfach nur dazu gehören zur evangelischen Kirche.
Was auch immer Sie bewegt: unsere TĂŒren stehen offen fĂŒr Sie. Wir nehmen uns gerne Zeit, diesen Schritt mit Ihnen zu gehen.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Kircheneintritt:
An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die evangelische Kirche eintreten will?
Vereinbaren Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer an Ihrem Wohnort einen Termin zum Kircheneintritt. Sie können sich aber auch an eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer Ihres Vertrauens wenden oder an die nÀchste Kircheneintrittsstelle.
Welche Unterlagen benötige ich?
Zum Wiedereintritt bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde (oder Konfirmationsurkunde), Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis mit.
Was ist, wenn ich noch nicht getauft bin?
Voraussetzung fĂŒr die Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ortspfarrerin, Ihrem Ortspfarrer oder der nĂ€chsten Kircheneintrittsstelle auf. Dort können Sie klĂ€ren, wie eine geeignete Vorbereitung auf die Taufe aussehen kann. Viele Gemeinden und die Kircheneintrittsstellen bieten dazu regelmĂ€Ăig oder gelegentlich Taufvorbereitungs- und Glaubenskurse an. Die Taufe geschieht in einem Gottesdienst.
Und wenn ich bislang einer anderen christlichen Konfession angehört habe?
In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklÀrt haben. Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt.
Wie verlÀuft ein Kircheneintritt?
In einem GesprĂ€ch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer können Sie alles ansprechen, was Sie ĂŒber Kirche und Gemeinde, ĂŒber Glaubens- oder Lebensfragen wissen wollen oder was Sie bewegt. Sie können ĂŒber die GrĂŒnde zum Austritt ebenso sprechen wie ĂŒber die Motivation zum Eintritt. Das EintrittsgesprĂ€ch fĂ€llt unter die Schweigepflicht der Pfarrerin oder des Pfarrers. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gĂŒltig.
Wie kann ich meinen Eintritt âbegehenâ?
Sie sind herzlich eingeladen, Ihren Eintritt mit dem Besuch eines Gottesdienstes in Ihrer neuen Kirchengemeinde zu âbesiegelnâ und dort auch das Abendmahl mitzufeiern. Weitere Gestaltungselemente können Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer besprechen.
Kann ich auch in eine andere Gemeinde eintreten als in die Kirchengemeinde meines Wohnsitzes?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie sich bereits in einer anderen Kirchengemeinde heimisch fĂŒhlen, können Sie gerne auch in diese eintreten. Sprechen Sie dies beim EintrittsgesprĂ€ch an.
Was kostet der Eintritt in die evangelische Kirche?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie aber â sofern Sie auch Lohn-, Einkommens- oder Vermögenssteuer bezahlen - kirchensteuerpflichtig.
Kirchensteuer â wozu und wie viel?
Mit Ihren kirchlichen Abgaben, der Kirchensteuer und dem Kirchgeld, tragen Sie dazu bei, dass die evangelische KirchevielfĂ€ltige geistliche und diakonische Angebote fĂŒr Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Ă€ltere Menschen machen kann. Deutschlandweit werden 9 % Kirchensteuer auf Lohn- oder Einkommenssteuer geltend gemacht. In Bayern belĂ€uft sich der Kirchensteuer-Anteil auf 8%. Der noch fehlende eine Prozentpunkt (1 %) wird durch das Kirchgeld ergĂ€nzt, das einmal jĂ€hrlich direkt von den Kirchengemeinden erhoben wird um Projekte und Initiativen vor Ort zu unterstĂŒtzen.â
Hinweis: Das Kirchgeld ist rechtlich gesehen keine Spende, sondern Teil der Kirchensteuer. Mehr Infos dazu finden Sie unter: https://www.kirche-und-geld.de/kirchgeld

